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   BVerwG, 29.05.1979 - 1 B 200.78   

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https://dejure.org/1979,3963
BVerwG, 29.05.1979 - 1 B 200.78 (https://dejure.org/1979,3963)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1979 - 1 B 200.78 (https://dejure.org/1979,3963)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1979 - 1 B 200.78 (https://dejure.org/1979,3963)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichterteilung der Fahrerlaubnis für einen EWG-Angehörigen nach einem durch diesen begangenen Gesetzesverstoß in der BRD

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  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1979 - 1 B 200.78
    Es ist nicht klärungsbedürftig, daß strafgerichtlich verurteilte Angehörige der EG-Staaten aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werden dürfen, wenn von ihnen eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung ausgeht, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, und daß diese Voraussetzung eine konkrete Gefahr neuer Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erfordert (Urteil vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 54 = NJW 1979, 506 = DVBl. 1979, 288 = DÖV 1979, 291]).
  • EuGH, 28.11.1978 - 16/78

    Choquet

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1979 - 1 B 200.78
    Eine unzulässige Diskriminierung der Angehörigen der EG-Staaten liegt in dem Erfordernis, eine deutsche Fahrerlaubnis einzuholen, nicht (EuGH, Urteil vom 28. November 1978 - Rs 16/78 - [NJW 1979, 485]).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 C 15.77
    Auszug aus BVerwG, 29.05.1979 - 1 B 200.78
    Daß der Kläger nach Ablauf eines Jahres seit seiner Einreise in das Bundesgebiet auch dann, wenn er eine Fahrerlaubnis seines Heimatstaates besessen haben sollte, eine deutsche Fahrerlaubnis benötigte, die Inhabern von ausländischen Fahrerlaubnissen nach Maßgabe des § 15 StVZO unter erleichterten Voraussetzungen erteilt wird, folgt unmittelbar aus den entsprechenden verkehrsrechtlichen Vorschriften (Urteile vom 7. November 1974 - BVerwG 1 C 6.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 37], vom 27. März 1979 - BVerwG 1 C 15.77 -).
  • BVerwG, 07.11.1974 - I C 6.71
    Auszug aus BVerwG, 29.05.1979 - 1 B 200.78
    Daß der Kläger nach Ablauf eines Jahres seit seiner Einreise in das Bundesgebiet auch dann, wenn er eine Fahrerlaubnis seines Heimatstaates besessen haben sollte, eine deutsche Fahrerlaubnis benötigte, die Inhabern von ausländischen Fahrerlaubnissen nach Maßgabe des § 15 StVZO unter erleichterten Voraussetzungen erteilt wird, folgt unmittelbar aus den entsprechenden verkehrsrechtlichen Vorschriften (Urteile vom 7. November 1974 - BVerwG 1 C 6.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 37], vom 27. März 1979 - BVerwG 1 C 15.77 -).
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